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AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Kasseler Eissporthalle Betriebsgesellschaft mbH

§1 Anerkennung Mit dem Erwerb einer Eintrittskarte erkennt der Kartenbesitzer die Hallenordnung der Eissporthalle Kassel sowie die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Kasseler Eissporthalle Betriebsgesellschaft mbH (KEBG) als verbindlich an.

§2 Hausrecht Die KEBG übt während der Veranstaltungen in der Eissporthalle Kassel das Hausrecht aus. Unabhängig ihrer Rechte als Hausrechtsinhaber ermächtigt die KEBG auch den Sicherheits- und Ordnungsdienst, das Hausrecht auszuüben. Entsprechend sind sowohl seitens des Veranstalters berechtigte Mitarbeiter als auch namentlich genannte Mitarbeiter des Sicherheits- und Ordnungsdienstes berechtigt, solche Personen, die sich selbst, andere oder den geordneten Ablauf der Veranstaltung gefährden oder gegen die Hallenordnung verstoßen, von der Veranstaltung auszuschließen. Näheres regelt die Hallenordnung.

§3 Eintrittskarten 1. Die Eintrittskarte berechtigt zum Besuch der auf der Eintrittskarte ausgewiesenen Veranstaltung. Dauerkarten beim berechtigen zum Besuch sämtlicher Heimspiele der Kassel Huskies in der Regular Season sowie der Vorbereitungsspiele. Gegen Vorlage der Eintrittskarte/der Dauerkarte erhält jeweils ein Besucher Zutritt zum Spiel. 2. Ermäßigungen werden ausschließlich gegen Vorlage eines gültigen Berechtigungsausweises mit Lichtbild gewährt. Der Lichtbildausweis ist am Spieltag mitzubringen und berechtigten Personen auf Verlangen vorzuzeigen sowie auszuhändigen. Sollte ein Berechtigungsausweis nicht mit einem Lichtbild versehen sein, so ist zusätzlich ein amtliches Ausweisdokument mitzuführen und ggf. vorzuzeigen. Kann ein entsprechender Ausweis nicht vorgelegt werden, wird ihr der Einlass mit der ermäßigten Eintrittskarte versagt. 3. Im Falle der Weitergabe einer Eintrittskarte verpflichtet sich der Karteninhaber, auf die Geltung von Hallenordnung und allgemeinen Geschäftsbedingungen hinzuweisen. Ermäßigte Eintrittskarten sind nicht bzw. nur auf solche Personen übertragbar, die ebenfalls eine Berechtigung zum Erwerb einer ermäßigten Eintrittskarte nachweisen können. Eine Weitergabe darf ausschließlich gegen Entrichtung des auf dem Ticket abgedruckten Preises erfolgen. Der Weiterverkauf von Tickets zu überhöhten Preisen (Schwarzmarkt) ist untersagt.

§ 4 Anordnungsbefugnisse Den Anordnungen des Veranstalters, des Sicherheitsdienstes sowie des Ordnungspersonal ist Folge zu leisten. Näheres regelt die Hallenordnung. Dem Karteninhaber ist bekannt, dass eine Verletzung dieser Verpflichtungen und eine Nichtbeachtung dieser Hinweise zum entschädigungslosen Verlust der Zutrittsberechtigung führt.

§5 Haftung Die KEBG haftet nur für solche Schäden, die auf einem von ihr zu vertretenden vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Verhalten beruhen.

§6 Spielverlegungen, -abbrüche, ausfälle Die KEBG leistet keine Gewähr für die Einhaltung veröffentlichter Spielpläne. Termine, Anfangszeiten und mögliche Spielverlegungen sind der Tagespresse bzw. dem Rundfunk zu entnehmen. Spielverlegungen, -ausfälle und –abbrüche führen weder zur Rückerstattung von Eintrittsgeldern noch zum Ersatz eines weitergehenden Schadens. 

KEBG Kasseler Eissporthalle Betriebsgesellschaft mbH Sanderhäuser Str.34 34123 Kassel Tel.: 0561/510 91 910 Fax: 0561/510 91 930 email: Diese E-Mail-Adresse ist gegen Spambots geschützt! JavaScript muss aktiviert werden, damit sie angezeigt werden kann.